K. KlinglerAlmenstr. 29 - 68199 Mannheim Mobil Nr. 0177 54 72 629
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mailto: ferienwohnung@monteurunterkunft-mannheim.de Mit der Buchung der Unterkunft wird die Hausordnung und AGB anerkannt. AGB. Monteurunterkunft Mannheim Die
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Monteurzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen. Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande. Dem Vermieter steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind der
Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Monteurzimmeraufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen den
Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters
beruhen.
Leistungen. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der
Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte.
Die
vereinbarten Preise sind Nettopreise und schließen die jeweilige
gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein.
Die Preise können vom Vermieter
ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der
Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Vermieters oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt. Rechnungen
des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter ist berechtigt, aufgelaufene
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von
5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Vermieter ist
berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des Vermieters
aufrechnen oder mindern.
Rücktritt Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Mitteilung des Kunden an den
Vermieter und der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt
diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn
diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder
ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern
zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt. Bei
vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Vermieter die
Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Vermieter steht es
frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem
Fall verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der
Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der
geforderten Höhe entstanden ist. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß
Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer
vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Vermieter
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Vermietungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Vermieters zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2
vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Monteurzimmerbereitstellung Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 17.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach
kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm
steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein
wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Es gilt ab Übergabe des Zimmerschlüssels die in den Gästezimmern
ausgelegte Hardnung als vertraglich vereinbart. Verstöße gegen die
Hausordnung berechtigen den Vermieter zur Inanspruchnahme seiner
Vermieterrechte und zur Verhängung eines sofortigen Hausverbotes. Der
daraus entstandene oder entstehende Schaden geht zu Lasten des
Gastes. Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Hausordnung. Diese wird mit Zimmeranfrage, Zimmerbuchung und insbesondere bei Zimmernutzung anerkannt und Bestandteil des Vertrages.
Der Vermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird
der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Vermieter Anzeige macht
(§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten
vorstehende Nummer. Soweit dem
Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Parkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Vermietergrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch –
gegen Entgelt die Nachsendung derselben.